*** Was muss auf privaten Lernfahrten beachtet werden?
Alter und Führerausweis
Wenn Sie die Inhaberin oder den Inhaber eines Lernfahrausweises begleiten wollen, müssen Sie:
das 23. Altersjahr vollendet haben; seit mindestens drei Jahren in Besitz des Führerausweises der betreffenden Fahrzeugkategorie sein.
Wer einen Führerausweis auf Probe besitzt, kann eine Fahrschülerin oder einen Fahrschüler auf Lernfahrten nicht begleiten.
Alkohol am Steuer
Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist sowohl der Fahrschülerin oder dem Fahrschüler wie auch der Begleitperson verboten.
Fahrzeugausrüstung
Das Fahrzeug muss auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle eine blaue Tafel mit weissem «L» tragen. Die Tafel ist zu entfernen, wenn keine Lernfahrt stattfindet.
Begleitete Lernfahrten im Ausland
Der Lernfahrausweis ist in der Schweiz, nicht aber im Ausland gültig. Sie müssen sich darum bei der Vertretung des betreffenden Landes oder den Zolldienststellen über die geltenden Regeln informieren.
Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind.
Bestimmungen über elektronische Handbremsen
https://www.srf.ch/play/tv/-/video/-?urn=urn:srf:video:97f806e5-97e3-4cb0-8583-c0f2edbf705d